Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Trefferliste der letzten Suche

Navigation

gesetz Vorschriften (0)
  • Gesetze (0)
  • Rechtsverordnungen (0)
  • Verwaltungsvorschriften (0)
  • Verträge, sonstige Rechtsquellen (0)
rechtsprechung Gerichtsentscheidungen (4)
  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (0)
  • Bereich erweiternVerwaltungsgerichtsbarkeit (4)
  • Finanzgerichtsbarkeit (0)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit (0)
  • Schiedsgerichtsbarkeit (0)
  • Verfassungsgerichtsbarkeit (0)
  • Sozialgerichtsbarkeit (0)
  • Sonstige Gerichte (0)
rss RSS-Feed Gerichtsentscheidungen
Abonnieren Sie hier!
ffn Fortführungsnachweise
Rechtsvorschriften
Verwaltungsvorschriften (BayMBl.)

Suche

Eingeschränkt auf:
  • Bauzaun Filter entfernen

4 Treffer in 4 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Erfolglose Klage gegen bauaufsichtlichen Bescheid - Auslegung des Begehrens

    Urteil vom 16.07.2020 – AN 17 K 19.00801

  • Gerichtsentscheidung

    VGH München: Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe im Verfahren gegen die behördliche Anordnung zur Errichtung eines Bauzaunes zur Sicherung der Grube eines ehemaligen Fermenters einer stillgelegten Biogasanlage

    Beschluss vom 13.07.2020 – 9 C 19.2472

  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Anfechtungsklage gegen erneute Androhung der Ersatzvornahme zur Errichtung eines Bauzauns

    Urteil vom 28.03.2022 – AN 17 K 21.00941, AN 17 K 21.01162, AN 17 K 21.01277

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Einstweilige Anordnung auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung infolge der Verpflichtung zur Beseitigung eines Bauzauns

    Beschluss vom 30.03.2021 – M 11 S 21.633

  • ←
  • 1
  • →
Schlagworte Schlagworte
  • Androhung der Ersatzvornahme
  • Anfechtungsklage
  • Anfechtungsklagen gegen eine erneute Androhung der Ersatzvornahme, gegen einen Leistungsbescheid zur Geltendmachung der Kosten für eine vorangegangene Ersatzvornahme sowie gegen die Anordnung der behördlichen Versiegelung eines im Wege der Ersatzvornahme errichteten Bauzaunes
  • Anordnung zur Errichtung eines Bauzaunes
  • Anordnung zur Errichtung eines Bauzaunes um eine offenliegende Güllegrube nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO zur Gefahrenabwehr als Dauerverwaltungsakt
  • Aufstellen
  • Auslegung
  • Bauaufsichtsbehörde
  • Beschwerdeverfahren
  • Beseitigung
  • Das Vereinbaren von Pauschalpreisen ist im Rahmen einer Ersatzvornahme zulässig (Anschluss an VG Würzburg, U.v. 18.10.2016 – W 4 K 15.620 – juris Rn. 22 m.w.N.)
  • Die Anordnung der behördlichen Versiegelung eines im Wege der Ersatzvornahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr errichteten Bauzaunes kann auf Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO gestützt werden
  • Erfolgsaussichten
  • Erledigung
  • Ersatzvornahme
  • Festgebühr
  • Gefahrenabwehr
  • Grundstück
  • Grundstückseigentümerin
  • Hauptsacheverfahren
  • Keine Erledigung der (erneuten) Androhung der Ersatzvornahme durch deren Vollzug, weil sie zusammen mit dem unanfechtbaren oder jedenfalls vollziehbaren Verwaltungsakt und dem nachfolgenden Leistungsbescheid die Rechtsgrundlage für die Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme bildet. Diese Titelfunktion dauert an.
  • Klageantrag
  • Klageschrift
  • Prozesskostenhilfe
  • Prüfung der behördlichen Ermessensausübung im Rahmen des Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO (Versiegelungsanordnung)
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel