VGH München: Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Verwirklichung von zwei Fußgänger-Hängebrücken nebst Besucherzentrum und Parkplätzen als touristisches Großprojekt, Gründung eines Planungsverbands, Unwirksamkeit der Verbandsatzung, Planungsverband, Bestimmtheitsgebot, Bekanntmachung, Planungskompetenz, Artenschutz, Habitatschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Artenschutzrechtliche Untersuchung
Beschluss vom 20.08.2026 – 9 NE 26.904