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Inhaltsverzeichnis
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Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO) Vom 19. Oktober 1956 (vgl. Bek. des BMJ v. 16.3.1957, BAnz. Nr. 63 S. 1) (§§ 1–148)
Allgemeine Einführung in die Rechtshilfeordnung für Zivilsachen
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Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (§§ 1–148)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1–11)
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Abschnitt 2 Ausgehende Ersuchen und Postzustellungen (§§ 12–81)
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Abschnitt 3 Eingehende Ersuchen (§§ 82–148)
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Unterabschnitt 1 Allgemeines (§§ 82–90)
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Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für die einzelnen Arten der eingehenden Ersuchen (§§ 91–145)
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Titel 1 Zustellungsanträge (§§ 91–126)
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Titel 2 Ersuchen um Beweisaufnahme oder andere gerichtliche Handlungen (§§ 127–136a)
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Titel 3 Ersuchen um Vollstreckungshilfe (§§ 137–139)
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Titel 4 Ersuchen um Verfahrensüberleitung (§§ 140–141)
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Titel 5 Ersuchen um Verfahrenshilfe (§§ 142–145)
§ 142 Allgemeines
§ 143 Ersuchen um behördliche Auskunft
§ 144 Ersuchen um Rechtsauskunft
§ 145 Ersuchen um zeitweilige Aktenüberlassung
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Unterabschnitt 3 Kosten der Rechtshilfe (§§ 146–148)
[Schlussformel]
Sachverzeichnis (nicht mehr belegt)
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Länderteil
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Inhalt
ZRHO
Text gilt ab: 10.12.2024
Fassung: 19.10.1956
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§ 144
Ersuchen um Rechtsauskunft
Außerhalb des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen sind Ersuchen um Rechtsauskunft oder Beschaffung von Rechtsgutachten unerledigt der Landesjustizverwaltung vorzulegen.