Titel:
Corona-Pandemie: Angabe von zu vielen Plätzen in der Hauptverhandlung
Schlagworte:
Sicherungsverfügung, Sicherheitsabstand, Öffentlichkeitsgrundsatz
Vorinstanz:
LG München II, Verfügung vom 25.03.2020 – 1 J KLs 28 Js 12509/19 jug
Fundstelle:
BeckRS 2020, 5190
Tenor
Die Sicherungsverfügung der Vorsitzenden der ersten Jugendkammer vom 25.03.2020 wird in Ziffer I. f) dahingehend geändert, dass insgesamt für die Öffentlichkeit drei Plätze zur Verfügung stehen.
Entscheidungsgründe
1
Versehentlich wurden vier Plätze angegeben. Bei dem in der Verfügung vom 25.03.2020 angeordneten Sicherheitsabstand von 2 Metern verbleiben für die Öffentlichkeit jedoch nur drei Plätze.