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Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 28.03.2015
6. Regelungen für bestimmte Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR, die im Arbeitsverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen

Entgeltgruppe 10

Lehrer
mit abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung als Lehrer für die unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule bzw. als Lehrer für die Unterstufe der allgemeinbildenden Schulen (bis ca. 1965) jeweils mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch, Mathematik und für ein Wahlfach (Klassen 1 bis 4), soweit keine mindestens sechsjährige Lehrtätigkeit und Bewährung seit 1. August 1991 vorliegt.
(Lehrkräfte in dieser Entgeltgruppe erhalten eine monatliche Angleichungszulage gemäß Anhang 1)
(Hierzu Protokollerklärung)
Protokollerklärung:
Hierunter fallen auch Beschäftigte mit abgeschlossener Ausbildung als Freundschaftspionierleiter oder Erzieher jeweils mit einer Ergänzungsausbildung (Lehrbefähigung) in den Fächern Deutsch, Mathematik und in einem Wahlfach für die Klassen 1 bis 4.