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TVA-L BBiG
Text gilt ab: 01.10.2023
Fassung: 12.10.2006
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz
(TVA-L BBiG)
Vom 12. Oktober 2006

Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften], andererseits
wird Folgendes vereinbart: