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Inhaltsverzeichnis
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Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) Vom 15. Dezember 2011 (§§ 1–35)
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Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 1–8)
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Zweiter Abschnitt Aufgaben des Staates (§§ 9–11)
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Dritter Abschnitt Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential (§§ 12–18)
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Vierter Abschnitt Gewerbliche Spielvermittlung (§ 19)
§ 19 Gewerbliche Spielvermittlung
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Fünfter Abschnitt Besondere Vorschriften (§§ 20–22)
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Sechster Abschnitt Datenschutz (§ 23)
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Siebter Abschnitt Spielhallen (§§ 24–26)
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Achter Abschnitt Pferdewetten (§ 27)
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Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 28–35)
Anhang „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“
Inhalt
GlüStV
Text gilt ab: 01.01.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2021
Fassung: 15.12.2011
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Vierter Abschnitt Gewerbliche Spielvermittlung
§ 19 Gewerbliche Spielvermittlung