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Inhaltsverzeichnis
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Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Vom 29. August 2019 (Art. 1–7)
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Wahrnehmung von Amtshandlungen von den mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
Artikel 3 Haftung
Artikel 4 Kosten
Artikel 5 Geltungsdauer
Artikel 6 Kündigung
Artikel 7 Inkrafttreten, Ratifikation, Beitritt
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.09.2019
Fassung: 29.08.2019
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Kosten
Die Kosten für Amtshandlungen in einem anderen Land trägt jedes Land selbst.