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Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung vom 10. Mai 2022 (BAnz AT 20.7.2022 B1 )
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Teil Die einzelnen Mitteilungspflichten
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1. Abschnitt Allgemeine Mitteilungspflichten
11 Mitteilungen an die Polizei§ 482 StPO
12 Mitteilungen zum Wählerverzeichnis§ 13 Absatz 1 Nummer 5 EGGVG
13 Bewährungs- und Führungsaufsichtsfälle§ 477 Absatz 2 Nummer 3 StPO
14 Ermittlungen über einen Todesfall§ 13 Absatz 1 Nummer 1 EGGVG
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2. Abschnitt Mitteilungen über Personen, die einer Dienst-, Staats-, Standesaufsicht oder berufsrechtlichen Aufsicht unterliegen
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3. Abschnitt Sonstige Mitteilungen wegen der persönlichen Verhältnisse der Betroffenen
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4. Abschnitt Mitteilungen wegen der Art des verletzten Strafgesetzes
Anhang Wichtige Mitteilungspflichten, die außerhalb der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen geregelt sind
Anlage Sachverzeichnis
Inhalt
MiStra
Text gilt ab: 01.08.2022
Fassung: 10.05.2022
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1. Abschnitt Allgemeine Mitteilungspflichten
11 Mitteilungen an die Polizei§ 482 StPO
12 Mitteilungen zum Wählerverzeichnis§ 13 Absatz 1 Nummer 5 EGGVG
13 Bewährungs- und Führungsaufsichtsfälle§ 477 Absatz 2 Nummer 3 StPO
14 Ermittlungen über einen Todesfall§ 13 Absatz 1 Nummer 1 EGGVG