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Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung vom 10. Mai 2022 (BAnz AT 20.7.2022 B1 )
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
1 Grundsatz
2 Einschränkung vorgeschriebener Mitteilungspflichten
3 Auskunft an die und Unterrichtung der Betroffenen
4 Mitteilungspflichtige Stellen und dort funktional zuständige Personen
5 Kenntlichmachung der Mitteilungspflicht auf den Akten, Dokumentation der Mitteilung
6 Inhalt und Zeitpunkt der Mitteilungen
7 Folgemitteilungen, Antrag auf gerichtliche Entscheidung
8 Mitteilungen bei Tateinheit
9 Form der Mitteilungen
10 Mitteilungsweg
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Zweiter Teil Die einzelnen Mitteilungspflichten
Anhang Wichtige Mitteilungspflichten, die außerhalb der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen geregelt sind
Anlage Sachverzeichnis
Inhalt
MiStra
Text gilt ab: 01.08.2022
Fassung: 10.05.2022
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
1 Grundsatz
2 Einschränkung vorgeschriebener Mitteilungspflichten
3 Auskunft an die und Unterrichtung der Betroffenen
4 Mitteilungspflichtige Stellen und dort funktional zuständige Personen
5 Kenntlichmachung der Mitteilungspflicht auf den Akten, Dokumentation der Mitteilung
6 Inhalt und Zeitpunkt der Mitteilungen
7 Folgemitteilungen, Antrag auf gerichtliche Entscheidung
8 Mitteilungen bei Tateinheit
9 Form der Mitteilungen
10 Mitteilungsweg