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Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung vom 10. Mai 2022 (BAnz AT 20.7.2022 B1 )
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Teil Die einzelnen Mitteilungspflichten
Anhang Wichtige Mitteilungspflichten, die außerhalb der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen geregelt sind
Anlage Sachverzeichnis
Inhalt
MiStra
Text gilt ab: 01.08.2022
Fassung: 10.05.2022
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Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen
(MiStra)
in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung
vom 10. Mai 2022
(BAnz AT 20.7.2022 B1 )