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3003.3-J Anweisung für die Verwaltung des Schriftguts in Justizverwaltungsangelegenheiten (Generalaktenverfügung – GenAktVfg) Beschluß der Justizministerkonferenz vom 4. Dezember 1952 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 20. Juni 1974, Az. 1456 - I - 615/74 (JMBl. S. 137) (§§ 1–18)
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A. Vorbemerkung (§ 1)
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B. Justizverwaltungsangelegenheiten von allgemeiner Bedeutung (Generalsachen) (§§ 2–8)
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C. Einzelsachen in Justizverwaltungsangelegenheiten (§§ 9–12)
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D. Gemeinsame Bestimmungen (§§ 13–15)
§ 13 Nachweis des Schriftwechsels im Geschäftsgang
§ 14 Äußere Einrichtung der Akten in Justizverwaltungsangelegenheiten
§ 15 Abgabe von Eingängen an andere Behörden
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E. Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 16–18)
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Anlage Generalaktenplan
Anlage Anlage zum Generalaktenplan
Anlagen
Inhalt
GenAktVfg
Text gilt ab: 01.06.2017
Fassung: 20.06.1974
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D. Gemeinsame Bestimmungen
§ 13 Nachweis des Schriftwechsels im Geschäftsgang
§ 14 Äußere Einrichtung der Akten in Justizverwaltungsangelegenheiten
§ 15 Abgabe von Eingängen an andere Behörden