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Inhaltsverzeichnis
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Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) (§§ 1–199)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1–8)
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Zweiter Teil Einzelne Geschäftszweige (§§ 9–199)
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Erster Abschnitt Zustellung (§§ 9–29)
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Zweiter Abschnitt Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO (§§ 30–155)
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Dritter Abschnitt Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 156)
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Vierter Abschnitt Wechsel- und Scheckprotest (§§ 157–179)
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Fünfter Abschnitt Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung (§§ 180–195)
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A. Allgemeine Vorschriften (§ 180)
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B. Pfandverkauf (§§ 181–188)
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I. Allgemeines (§ 181)
§ 181
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II. Öffentliche Versteigerung (§§ 182–184)
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III. Freihändiger Verkauf (§ 185)
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IV. Behandlung des Erlöses und der nicht versteigerten Gegenstände (§ 186)
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V. Pfandverkauf in besonderen Fällen (§ 187)
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VI. Befriedigung des Pfandgläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung (§ 188)
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C. Sonstige Versteigerungen, die kraft gesetzlicher Ermächtigung für einen anderen erfolgen (§ 189)
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D. Freiwillige Versteigerungen für Rechnung des Auftraggebers (§§ 190–195)
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Sechster Abschnitt Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§§ 196–199)
Inhalt
GVGA
Text gilt ab: 01.05.2024
Fassung: 01.09.2013
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I. Allgemeines
§ 181