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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenGeschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) (§§ 1–199)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich erweiternErster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1–8)
  • Bereich reduzierenZweiter Teil Einzelne Geschäftszweige (§§ 9–199)
  • Bereich erweiternErster Abschnitt Zustellung (§§ 9–29)
  • Bereich erweiternZweiter Abschnitt Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO (§§ 30–155)
  • Bereich erweiternDritter Abschnitt Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 156)
  • Bereich erweiternVierter Abschnitt Wechsel- und Scheckprotest (§§ 157–179)
  • Bereich reduzierenFünfter Abschnitt Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung (§§ 180–195)
  • Bereich erweiternA. Allgemeine Vorschriften (§ 180)
  • Bereich erweiternB. Pfandverkauf (§§ 181–188)
  • Bereich erweiternC. Sonstige Versteigerungen, die kraft gesetzlicher Ermächtigung für einen anderen erfolgen (§ 189)
  • Bereich reduzierenD. Freiwillige Versteigerungen für Rechnung des Auftraggebers (§§ 190–195)
  • § 190 Zuständigkeit und Verfahrensvorschriften
  • § 191 Ablehnung des Auftrags
  • § 192 Versteigerungsbedingungen
  • § 193 Bekanntmachung der Versteigerung
  • § 194 Versteigerungstermin
  • § 195 Versteigerungsprotokoll und Abwicklung
  • Bereich erweiternSechster Abschnitt Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§§ 196–199)

Inhalt

GVGA
Text gilt ab: 01.05.2025
Fassung: 01.09.2013
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D. Freiwillige Versteigerungen für Rechnung des Auftraggebers

§ 190 Zuständigkeit und Verfahrensvorschriften
§ 191 Ablehnung des Auftrags
§ 192 Versteigerungsbedingungen
§ 193 Bekanntmachung der Versteigerung
§ 194 Versteigerungstermin
§ 195 Versteigerungsprotokoll und Abwicklung
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