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ZustV-WKM
Text gilt ab: 15.09.2021
Fassung: 03.01.2011
§ 5
Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung
Den nach § 1 für die Ernennung zuständigen Behörden und Stellen werden für die dort genannten Bereiche folgende Befugnisse übertragen:
1.
Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 der Arbeitszeitverordnung – AzV),
2.
Verlängerung der Arbeitszeit, wenn der Dienst Bereitschaftsdienste einschließt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 AzV),
3.
Anordnung von Dienst an Sonn- und Feiertagen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AzV),
4.
Regelung der Präsenzzeit (§ 7 Abs. 4 Satz 3 AzV),
5.
Anordnung der festen Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 Satz 5 AzV) sowie
6.
Zulassung der Überschreitung einer täglichen Arbeitszeit von 9 Stunden bei Schichtdienst (§ 9 Abs. 1 Satz 4 AzV).