Inhalt
In der Erläuterung sind, soweit einschlägig, anzugeben oder zu begründen:
- 1.
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Vorhabensträger,
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- 2.
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Zweck des Vorhabens,
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- 3.
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bestehende Verhältnisse,
- a)
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hydrologische Daten (Einzugsgebiet, Hauptwerte der Wasserstände und Abflüsse, Wasserbeschaffenheit),
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- b)
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Ausgangswerte für die Bemessung und den hydraulischen Nachweis,
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- c)
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hydrogeologische, bodenkundliche und morphologische Grundlagen mit Angabe der Informationsquelle,
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- d)
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Angaben zur Beurteilung der Qualitätskomponenten nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl L 327 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2009/31/EG vom 23. April 2009 (ABl L 140 S. 114), am Ort des Vorhabens,
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- e)
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Angaben des Zustands der berührten Wasserkörper,
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- f)
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Gewässerbenutzungen,
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- 4.
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Lage des Vorhabens,
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- 5.
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Art und Umfang des Vorhabens,
- a)
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gewählte Lösung, Alternativen,
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- b)
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konstruktive Gestaltung der baulichen Anlagen,
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- c)
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Art und Leistung der Betriebseinrichtungen,
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- d)
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beabsichtigte Betriebsweisen (eingesetzte Stoffe, Abwasser- und Schlammbeseitigung, integrierte Vermeidungsmaßnahmen),
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- e)
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Mess- und Kontrollverfahren,
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- f)
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Höhenlage und Festpunkte,
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- g)
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Sicherheitseinrichtungen,
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- 6.
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Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere auf
- a)
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die Hauptwerte der beeinflussten Gewässer,
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- b)
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das Abflussgeschehen,
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- c)
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die Gewässereigenschaften und den ökologischen und chemischen Zustand des Oberflächenwasserkörpers,
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- d)
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das Gewässerbett und die Uferstreifen,
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- e)
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die Eigenschaften des Grundwassers, den Grundwasserleiter und den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwasserkörpers,
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- f)
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bestehende Gewässerbenutzungen,
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- g)
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Wasser- und Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete,
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- h)
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Gewässerökologie, Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft und Fischerei,
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- i)
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Wohnungs- und Siedlungswesen,
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- j)
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öffentliche Sicherheit und Verkehr,
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- k)
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Ober-, Unter-, An- oder Hinterlieger,
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- l)
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bestehende Rechte Dritter, alte Rechte oder Befugnisse,
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- m)
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die Umsetzung der Maßnahmenprogramme nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG),
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- 7.
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Rechtsverhältnisse,
- a)
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Unterhaltungspflicht in den vom Vorhaben berührten Gewässerstrecken,
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- b)
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Unterhaltungspflicht an den durch das Vorhaben betroffenen und den zu errichtenden baulichen Anlagen,
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- c)
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sonstige anhängige öffentlich-rechtliche Verfahren sowie Ergebnisse von Raumordnungsverfahren oder sonstiger landesplanerischer Abstimmungen,
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- d)
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Beweissicherungsmaßnahmen,
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- e)
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privatrechtliche Verhältnisse der durch das Vorhaben berührten Grundstücke und Rechte.
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