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Text gilt ab: 18.11.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
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7071-W

Richtlinien zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
vom 1. Dezember 2015, Az. 72-7625/512/1

(AllMBl. S. 552)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie über die Richtlinien zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung vom 1. Dezember 2015 (AllMBl. S. 552), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 4. November 2020 (BayMBl. Nr. 642) geändert worden ist

Vorbemerkung
1Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe
dieser Richtlinien,
der allgemeinen haushaltrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften bzw. für Nr. 9 der Richtlinien der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) samt Anlage „Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (BNZW)“ in der jeweils geltenden Fassung,
der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO),
der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung)
Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung. 2Mit den Richtlinien werden verschiedene Förderangebote des Freistaats Bayern zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung zusammengefasst. 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.