Inhalt

KInvFR
Text gilt ab: 23.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

9.   Bewerbungsverfahren

1Der Antragstellung geht ein Bewerbungsverfahren unter Verwendung des Bewerbungsbogens voraus. 2Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen erfolgt durch die Bewilligungsstelle und wird den Bewerbern mitgeteilt. 3Der Bewerbungsbogen muss der Bewilligungsstelle bis zum 15. Februar 2016 vorliegen.