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Die Förderung kann von kleinen und mittleren Unternehmen mit Standort in Bayern in Anspruch genommen werden, die nach Marktstellung, Umsatz, Kapitalausstattung und Beschäftigtenzahl dem mittelständischen Bereich zuzurechnen sind. Dies gilt auch für die freien Berufe, soweit für diese eine Messebeteiligung sachlich in Frage kommt.