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Inhaltsverzeichnis
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Mitteilung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen gem. Art. 20 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz
1. Zweck der Mitteilungspflicht
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2. Gegenstand der Mitteilungspflicht
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3. Mitteilungspflichtige Behörden und Stellen, Zuständigkeit
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4. Die zuständigen Landesplanungsbehörden
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5. Zeitpunkt und Umfang der Mitteilung
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6. Inhalt und Form der Mitteilung
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7. Auswertung der Mitteilungen
8. In-Kraft-Treten und Aufhebung von anderen Verwaltungsvorschriften
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.1977
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Anlagen
Anlage: Anlage zu 2.3