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2194-F Eintragung der Änderung von Straßennamen und Hausnummern in das Liegenschaftskataster und in das Grundbuch 30. September 1980, Az. 74-Vm 5040-26 753 (AllMBl. S. 554)
1. Mitteilungsverfahren
2. Übernahme der Veränderungen in das Liegenschaftskataster, das Grundbuch und das Grundbesitzkataster
3. Behandlung von Sonderfällen beim Vermessungsamt
4. Gebühren
5.
Inhalt
Text gilt ab: 30.09.1980
Fassung: 30.09.1980
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4.
Gebühren
Für die Übernahme der Veränderungen in das Liegenschaftskataster und die Fertigung oder Änderung der Veränderungsnachweise und der Auszüge für den Amtsgebrauch im Falle von Nummern 3.1 und 3.3 werden Gebühren nicht erhoben.