Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1998
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.10.2025
Fassung: 20.09.1996
6.
Mehrfachförderungen
Eine Förderung nach diesen Richtlinien entfällt, wenn das im Projekt tätige Fachpersonal bereits im Rahmen einer anderen staatlichen Förderungsmaßnahme bezuschusst wird.