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Inhaltsverzeichnis
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2160-A Förderung von Maßnahmen der Erziehungshilfe gegen Straffälligkeit (Jugendgerichtshilfe) und Gewalt Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 20. September 1996, Az. VI 1/7335/9/95 (AllMBl. S. 690)
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I. Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Förderung
6. Mehrfachförderungen
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II. Verfahren
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.1998
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.10.2025
Fassung: 20.09.1996
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3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, wenn sie einem anerkannten Träger der Jugendhilfe angegliedert sind.