Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1998
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.10.2025
Fassung: 20.09.1996
3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, wenn sie einem anerkannten Träger der Jugendhilfe angegliedert sind.