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Text gilt ab: 01.01.1998
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10.1. 

Beträgt die Zuwendung oder bei Finanzierung durch mehrere Stellen der Gesamtbetrag der für ein einzelnes Vorhaben gewährten Zuwendung aus öffentlichen Mitteln bis zu 100 000 DM, so ist ein einfacher Verwendungsnachweis (Nr. 6.6 ANBest-P) zugelassen.
11.
Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 1. Januar 1998 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der ambulanten Jugendhilfe vom 28. Juni 1982 (AMBl S. A 153) außer Kraft. Sie gelten aber für die Abwicklung der vor dem 1. Januar 1997 begonnenen und noch laufenden Förderprojekte weiter.
I.A.
Müller
Ministerialdirektor