Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
2154-I Vollzug des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG); Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zum Ausgleich von Einsatzkosten aus dem Katastrophenschutzfonds Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 30. Juni 1997, Az. ID4-2258.1-1 (AllMBl. S. 463)
Inhaltsübersicht (amtlich)
Bereich reduzieren
Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereiches
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Zuwendung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Zuwendungen
6. Mehrfachzuwendung
Bereich erweitern
Verfahren
Bereich erweitern
Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
Text gilt ab: 01.05.2016
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2027
Fassung: 30.06.1997
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
6.
Mehrfachzuwendung
Eine Zuwendung nach diesen Richtlinien entfällt, wenn die Einsatzkosten bereits durch andere Mittel ausgeglichen werden.