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Text gilt ab: 22.02.1999
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2129.2-U

Technische Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen – WÜ 98 Teil 1: Deponien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen
vom 24. Juli 1998, Az. 8/33-8740/26-1997/11

(AllMBl. S. 673)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen über Technische Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen – WÜ 98 Teil 1: Deponien vom 24. Juli 1998 (AllMBl. S. 673), die durch Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (AllMBl. S. 209) geändert worden ist

An die Regierungen
die Landkreise und kreisfreien Städte
das Bayerische Landesamt für Umweltschutz
das Bayerische Geologische Landesamt
das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft
die Wasserwirtschaftsämter
nachrichtlich an
die Kommunalen Spitzenverbände
die Abfallentsorgungszweckverbände in Bayern
Zur Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser bei Deponien wird folgendes bekanntgegeben: