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RZöAbfall 1991
Text gilt ab: 29.04.2002
Fassung: 17.07.1991
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2129.2-U

Richtlinien für Zuwendungen an öffentliche Träger zu abfallwirtschaftlichen Maßnahmen (RZöAbfall 1991)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen
vom 17. Juli 1991, Az. 8521-85-33270
(AllMBl. S. 548)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen über die Richtlinien für Zuwendungen an öffentliche Träger zu abfallwirtschaftlichen Maßnahmen (RZöAbfall 1991) vom 17. Juli 1991 (AllMBl. S. 548), die durch Bekanntmachung vom 12. April 2002 (AllMBl. S. 234) geändert worden ist
Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), Maßnahmen der Abfallwirtschaft.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.