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Text gilt ab: 01.04.2019

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Mit Bekanntmachung vom 29. November 1974 (MABl S. 911, ber. MABl 1975 S. 64) hat das Staatsministerium des Innern ein Muster für eine gemeindliche Wasserabgabesatzung (WAS) veröffentlicht. Im Hinblick auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser – AVBWasserV – vom 20. Juni 1980 (BGBl I S. 750, ber. S. 1067) und die in § 35 dieser Vorschrift festgelegte (und grundsätzlich auch die kommunalen Wasserabgabesatzungen betreffende) Anpassungspflicht wurde dieses Muster mit Bekanntmachung vom 7. Oktober 1981 (MABl S. 608) neu gefasst und erläutert.
Nach der Änderung des Art. 25 der Gemeindeordnung (GO) durch das Gesetz zur Vereinfachung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 20. Juli 1982 (GVBl S. 471) entspricht auch diese Bekanntmachung nicht mehr in allem der Rechtslage. Im Übrigen sind in der Zwischenzeit verwaltungsgerichtliche Entscheidungen sowohl zu der Auslegung einzelner Vorschriften der AVBWasserV als auch zu der Frage der Reichweite der Anpassungspflicht nach § 35 AVBWasserV ergangen, die für die Anwendung der WAS von wesentlicher Bedeutung sind.