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Text gilt ab: 23.06.1976
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Anlage Muster einer Satzung über die Straßenreinigung
(Straßenreinigungssatzung)

Auf Grund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde (Stadt, Markt, Zweckverband)1)...................................................................................... folgende
Satzung
§ 1
Aufgaben
(1) Die Gemeinde betreibt eine Straßenreinigungsanstalt als öffentliche Einrichtung. Die Anstalt hat die Aufgabe, öffentliche Verkehrsflächen zu reinigen.
(2) Im Anschlussgebiet nimmt die Straßenreinigungsanstalt die Reinigung für die nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Verordnung) Verpflichteten wahr (§ 12 Abs. 2 der Verordnung). Ist nichts anderes bestimmt, wird nur die Fahrbahnreinigung übernommen.
§ 2
Anschlussgebiet
(1) Das Anschlussgebiet umfasst die im Straßenverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Auf die Aufnahme eines Grundstücks in das Straßenverzeichnis besteht kein Anspruch.
(2) Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung und legt das Reinigungsbedürfnis und den Umfang der Reinigung fest. Das Reinigungsbedürfnis ist dabei als gering (Reinigungsklasse I), normal (Reinigungsklasse II) oder erhöht (Reinigungsklasse III) einzustufen. Bei den mit X gekennzeichneten Straßen wird auch die Reinigung der Gehbahnen von der Straßenreinigungsanstalt übernommen2). Die mit D gekennzeichneten Straßen dienen überwiegend dem Durchgangsverkehr.
§ 3
Recht und Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung
Die nach § 4 der Verordnung Reinigungspflichtigen sind für die im Anschlussgebiet liegenden Straßen zum Anschluss und zur Benutzung der gemeindlichen Straßenreinigungsanstalt berechtigt und verpflichtet.
§ 4
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
(1) Von der Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung wird auf Antrag befreit, wenn der Anschluss und die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar sind. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen.
(2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden.
§ 5
In-Kraft-Treten
Alternative 1
(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
oder
Alternative 2
(1) Diese Satzung tritt am ...........................................1) in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom ........................................... außer Kraft2).
Anlage: Straßenverzeichnis 3)

1) [Amtl. Anm.:] Hinweis: Die zutreffende Bezeichnung ist im gesamten Satzungstext einzusetzen.
1) [Amtl. Anm.:] Das Einsetzen eines Datums ist dann keine Abweichung vom Satzungsmuster, wenn das Datum nach dem Tag der Bekanntmachung der Satzung liegt.
2) [Amtl. Anm.:] Satz 3 und Satz 4 können gestrichen werden, ohne dass eine Abweichung vom Satzungsmuster vorliegt.
2) [Amtl. Anm.:] Eine Streichung des Absatzes 2 bedeutet keine Abweichung vom Satzungsmuster.
3) [Amtl. Anm.:] Es sind alle Straßen aufzunehmen, die im Reinigungsgebiet liegen sollen. Ihre Bedeutung nach § 2 Abs. 2 ist festzulegen. Wird danach verfahren, liegt keine Abweichung vom Satzungsmuster vor.