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IVS-Richtlinien
Text gilt ab: 25.01.1993

5. In-Kraft-Treten

Diese Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die nicht veröffentlichten Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Mitteilungen und Berichte in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (VfS-Berichte) vom 23. September 1981 (IF 1-2002/1-VS-NfD) treten außer Kraft.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 8. Mai 1957 über die Tätigkeit des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (BayBS VI Bd. III S. 385, StAnz Nr. 20) wird aufgehoben.