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Text gilt ab: 09.01.2025

10.   Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV bei Freileitungen

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr, für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV bei Freileitungen (Stand: 25. November 2024).