Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2022

10. Veröffentlichung

10.1 

1Die o. g. Vollzugshinweise werden mittels elektronischer Medien veröffentlicht. 2Sie stehen im Internetangebot des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter der angegebenen Bezeichnung sowie in der Datenbank Bayern-Recht zur Verfügung.

10.2 

Sie werden bei Bedarf aktualisiert und fortgeschrieben.

10.3 

1Im Fall einer Änderung der Vollzugshinweise werden die geänderten sowie die jeweils gültigen Versionen sowohl im Internet als auch in der Datenbank Bayern-Recht veröffentlicht. 2Die Versionen werden in Papierform im Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz archiviert.