Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV im Rahmen von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (
Stand: 17. Juni 2015).