1Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Biotopwertliste zur Anwendung der BayKompV.
2Diese liefert die Grundlage zur Umsetzung des in der BayKompV festgelegten Biotopwertverfahrens (
Stand: 28. Februar 2014; redaktionelle Änderungen 31. März 2014).