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Text gilt ab: 01.10.2022

3. Vollzugshinweise Kompensation und Hochwasserschutz zur Anwendung der BayKompV

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur fachlichen Konkretisierung der Beurteilung von Eingriffen im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen (Stand: 1. April 2014).