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Text gilt ab: 01.10.2022

9.   Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV auf militärisch genutzten Liegenschaften

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV auf militärisch genutzten Liegenschaften (Stand: 12. September 2022).