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Text gilt ab: 01.10.2022

5. Vollzugshinweise zur Produktionsintegrierten Kompensation gemäß BayKompV

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Produktionsintegrierten Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß der BayKompV (Stand: 28. Oktober 2014).