Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur fachlichen Konkretisierung der Beurteilung von Eingriffen im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen (
Stand: 1. April 2014).