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1132-G
Richtlinie für die Vergabe des Bayerischen Demenzpreises
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 17. Juni 2015, Az. 15-A0135-2015/10
(AllMBl. S. 391)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinie für die Vergabe des Bayerischen Demenzpreises vom 17. Juni 2015 (AllMBl. S. 391), die durch Bekanntmachung vom 6. September 2021 (BayMBl. Nr. 668) geändert worden ist
Die Auszeichnung mit dem Bayerischen Demenzpreis erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaats Bayern. Der Bayerische Demenzpreis wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.