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Vollzug des Dolmetschergesetzes; öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern
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5.
6.
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.2015
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2025
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Günter Schuster
Ministerialdirektor