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Vollzug des Dolmetschergesetzes; öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern
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[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.2015
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2025
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6.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft.
Mit Ablauf des 30. Juni 2015 tritt die Bekanntmachung zum Vollzug des Dolmetschergesetzes vom 5. Mai 2000 (AllMBl S. 400) außer Kraft.