Inhalt
2175.4-A
Richtlinie für die Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter
(Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 29. Dezember 2014, Az. III2/6573.01-1/2
(AllMBl. 2015 S. 54)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration über die Richtlinie für die Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA) vom 29. Dezember 2014 (AllMBl.2015 S. 54), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 11. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 803) geändert worden ist
Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Artikel 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften) Zuwendungen für die Umsetzung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter in Bayern.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.