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Text gilt ab: 01.01.2015
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Eignungsprüfung 2015 für das Studium eines Sportstudiengangs an den Hochschulen in Bayern

KWMBl. 2014 S. 218


2210.2-WK
Eignungsprüfung 2015 für das Studium eines Sportstudiengangs an den Hochschulen in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 30. September 2014 Az.: VII.4-H1611.0/16/2
Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 sowie § 15 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2 der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung – – QualV) vom 2. November 2007 (GVBl S. 767), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), wird für die Eignungsprüfung 2015 für das Studium eines Sportstudiengangs an den Hochschulen in Bayern Folgendes bekannt gegeben:
1.
Anmeldung (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 QualV)
1Die Anmeldung zur Eignungsprüfung muss bis
1. Juni 2015 (Ausschlussfrist)
erfolgt sein. 2Die Anmeldung ist ausschließlich online im Portal zur Eignungsprüfung 2015 (SPET-Portal: http://www.bayspet.de) vorzunehmen. 3Die dort aufgeführten Daten sind vollständig einzutragen. 4Das erforderliche Passbild ist im SPET-Portal hochzuladen. 5Nach fristgerechter und ordnungsgemäßer Anmeldung erfolgt nach dem Anmeldetermin die schriftliche Einladung zur Eignungsprüfung über das SPET-Portal. 6Die Identität ist bei der Eignungsprüfung durch Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) nachzuweisen. 7Das ärztliche Attest über die volle Sporttauglichkeit (siehe Nr. 2) ist bei der Überprüfung der Identität mit vorzulegen.
2.
Ärztliches Attest (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 QualV)
1Für das ärztliche Attest über die volle Sporttauglichkeit ist der im SPET-Portal (siehe dort Infoblatt zur Eignungsprüfung, Anhang I) herunterzuladende Vordruck zu verwenden. 2Das ärztliche Attest darf zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als drei Monate sein.
3.
Zeitpunkt und Ort der Eignungsprüfung (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 QualV)
1Die Eignungsprüfung findet am
3. und 4. Juli 2015 (Haupttermin)
für Bewerberinnen am Institut für Sportwissenschaft der Universität Bayreuth und für Bewerber am Sportzentrum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg statt. 2Für Bewerberinnen und Bewerber, die an diesem Termin aufgrund einer Verletzung oder Krankheit oder aus sonstigen Gründen, die die Bewerberin oder der Bewerber nicht zu vertreten hat, nicht an der Eignungsprüfung teilnehmen können, wird ein Nachtermin am
23. und 24. Juli 2015
eingerichtet. 3Die Teilnahme am Nachtermin ist ausschließlich online im SPET-Portal zu beantragen und der Nachweis der Verhinderung (z.B. ärztliches Attest) hochzuladen. 4Auf Antrag ebenfalls zum Nachtermin zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund einer Verletzung oder Krankheit die Prüfung am Haupttermin nicht abschließen können (unverzügliche Vorlage eines ärztlichen Attestes, spätestens bis zum vierten Tag nach Eintritt der Verhinderung). 5Der Antrag ist ausschließlich online im SPET-Portal zu stellen und das ärztliche Attest hochzuladen. 6Wegen des Wettbewerbscharakters der Prüfung sowie aus organisatorischen Gründen ist ein weiterer Nachtermin nicht möglich.
4.
Prüfungsinhalte (zu § 12 Abs. 4 Satz 2 QualV)
1Die Eignungsprüfung wird in Form einer praktischen Prüfung in den Prüfungsgebieten Gerätturnen, Leichtathletik, Tanz, Schwimmen und Sportspiele durchgeführt, für die folgende Prüfungsinhalte festgelegt werden: