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Auszeichnung „Weißer Engel“
AllMBl. 2014 S. 465
1132-G
Auszeichnung „Weißer Engel“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Gesundheit und Pflege
vom 10. September 2014 Az.: 15-A0135-2014/61-1
- 1.
Die Staatsministerin für Gesundheit und Pflege zeichnet Personen für ihre vorbildlichen Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich mit dem „Weißen Engel“ aus. Die Auszeichnung wird für langjähriges und regelmäßiges ehrenamtliches Engagement verliehen, im Bereich der Pflege insbesondere für vorbildhafte häusliche Pflege.
- 2.
Die Auszeichnung besteht aus einer Urkunde und einer Ehrennadel. Die Ehrennadel ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn von Art. 118 Abs. 5 der Verfassung. Die Auszeichnung „Weißer Engel“ wird an höchstens 70 Personen im Jahr vergeben.
- 3.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Mit Ablauf des 30. September 2014 tritt die Bekanntmachung vom 6. Oktober 2011 (AllMBl S. 544) außer Kraft.
Peter Steiert
Ministerialdirigent