Inhalt

Text gilt ab: 30.06.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2024
Fassung: 01.07.2014
15.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2014 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.