Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2014

8.  

Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2014 in Kraft. Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Innern über den Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und der Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse im Bereich der Bayerischen Staatsforstverwaltung vom 29. September 1988 (AllMBl S. 813) ist mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft getreten.