Inhalt
2.
Die Nr. 9 der Information des Verbandes der Rentenversicherungsträger (VDR) zur Durchführung der Rentenversicherung der Pflegepersonen durch die Beihilfefestsetzungsstellen bzw. die Dienstherren (vgl. Anlage zum FMS vom 20. Januar 2005, Az.: 25 - P 1820 - 0912 - 55 672/04) enthält Vorgaben zur Beitragszahlung, insbesondere zur anteiligen Zahlung der jeweiligen Beiträge an die regionalen Träger sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund. Nach Mitteilung der Deutsche Rentenversicherung Bund sind die Beiträge im Jahr 2013 wie folgt anteilig zu zahlen:
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zu 46,517 v. H. an den für den Sitz der Beihilfefestsetzungsstelle zuständigen Regionalträger und
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zu 53,483 v. H. an die Deutsche Rentenversicherung Bund.