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Text gilt ab: 01.05.2013
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Stiftung eines Staatspreises für vorbildliche Waldbewirtschaftung

AllMBl. 2013 S. 181


1132-L
Stiftung eines Staatspreises für vorbildliche Waldbewirtschaftung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 6. März 2013 Az.: F5-7858-1/16
Um die Leistungen der privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen in Bayern in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und ihren Stellenwert innerhalb der bayerischen Forstpolitik hervorzuheben und zu festigen, sollen alle zwei Jahre jeweils zwei Besitzer oder Besitzerinnen von privaten oder körperschaftlichen Forstbetrieben in jedem Regierungsbezirk für ihre vorbildliche Waldbewirtschaftung geehrt und ausgezeichnet werden.
Die Ehrung umfasst die feierliche Aushändigung einer Urkunde mit Verleihung der Staatsmedaille. Darüber hinaus kann das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Geehrten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Preisgelder gewähren. Die Leistungen der Preisträger und Preisträgerinnen werden in einer zur Veröffentlichung bestimmten Broschüre herausgestellt. Die Veröffentlichung der Namen bedarf der Zustimmung der Geehrten.
Für die Vergabe des Staatspreises gelten folgende Vorgaben: