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Inhaltsverzeichnis
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3122.1-J Neufassung der Strafvollstreckungsordnung; Neufassung der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 25. Juli 2011, Az. 4300 - II - 276/96 (JMBl. S. 82, ber. S. 162) (§§ 1–18)
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I. Neufassung der Strafvollstreckungsordnung und der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (§§ 1–18)
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Strafvollstreckungsordnung (§§ 1–88)
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–21)
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Abschnitt 2 Vollstreckung von Freiheitsstrafen (§§ 22–47)
§ 22 Vollstreckungsplan
§ 23 Sachliche Vollzugszuständigkeit
§ 24 Örtliche Vollzugszuständigkeit
§ 25 Strafvollstreckung bei jungen Verurteilten
§ 26 Abweichen vom Vollstreckungsplan
§ 27 Ladung zum Strafantritt
§ 28 Überführungsersuchen
§ 29 Einweisung durch das Aufnahmeersuchen
§ 30 Inhalt des Aufnahmeersuchens
§ 31 Anlagen zum Aufnahmeersuchen
§ 32 (aufgehoben)
§ 33 Vorführungs- und Haftbefehl
§ 34 Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafvollstreckung
§ 35 Anzeige vom Strafantritt und andere Mitteilungen an die Vollstreckungsbehörde
§ 36 Überwachungspflicht der Vollstreckungsbehörde
§ 37 Allgemeine Regeln für die Strafzeitberechnung
§ 38 Strafbeginn
§ 39 Anrechnung von Untersuchungshaft, einer anderen Freiheitsentziehung oder von Geldstrafe
§ 39a Anrechnung einer nach Rechtskraft des Urteils im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung
§ 40 Berechnung des Strafrestes
§ 41 Berechnung der Strafzeit bei Gesamtstrafen und bei anderweitiger Verurteilung
§ 42 Gerichtliche Entscheidung über die Strafzeitberechnung
§ 43 Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen
§ 44 Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung
§ 44a Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aus demselben Verfahren
§ 44b Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aus verschiedenen Verfahren
§ 45 Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Voraussetzungen
§ 46 Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Verfahren
§ 46a Aufschub und Unterbrechung der Strafvollstreckung aus Gründen der Vollzugsorganisation
§ 47 Mitteilungen der Vollstreckungsbehörde an die Bundeswehr
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Abschnitt 3 Vollstreckung von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen (§§ 48–52)
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Abschnitt 4 Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 53–56)
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Abschnitt 5 Vollstreckung anderer Rechtsfolgen (§§ 57–86)
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Abschnitt 6 Vollstreckung von Entscheidungen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (§ 87)
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Abschnitt 7 Vollstreckung gerichtlich erkannter Ordnungs- und Zwangshaft in Straf- und Bußgeldsachen (§ 88)
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Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (§§ 1–18)
II.
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Anlage Vereinbarung der Länder zur Vereinfachung und Beschleunigung der Strafvollstreckung und der Vollstreckung anderer freiheitsentziehender Maßnahmen in Straf- und Bußgeldsachen vom 8. Juni 1999
Inhalt
Text gilt ab: 15.10.2024
Fassung: 25.07.2011
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(aufgehoben)