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Text gilt ab: 16.03.2011

4. Reform des kommunalen Haushaltsrechts – Einführung der doppelten kommunalen Buchführung

Über den Stand der Reform des kommunalen Haushaltsrechts informieren wir weiterhin im Internet unter http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/kommunen/finanzen/detail/08206/.
Die Musterentwürfe für die Aufstellung doppischer Haushalte werden voraussichtlich 2011 amtlich bekannt gemacht. Die Kommunen können sich aufwendige Umstellungsarbeiten ersparen, wenn sie sich bereits jetzt an den Entwürfen orientieren.