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Text gilt ab: 16.03.2011

3. Haushaltsmuster – Stellenplan

Im Vorgriff auf die amtliche Bekanntmachung haben wir im Internet unter http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/kommunen/finanzen/detail/08206/ einen Musterentwurf eines Stellenplans veröffentlicht.
Er berücksichtigt
die für die Arbeitnehmer im Sozial- oder Erziehungsdienst geltenden Besonderheiten,
die Neuerungen durch das Gesetz zum neuen Dienstrecht und
die Stellen, die nach § 44k SGB II der gemeinsamen Einrichtung zur Bewirtschaftung zugewiesen sind.
Die Kommunen können sich aufwendige Umstellungsarbeiten ersparen, wenn sie sich bereits jetzt an dem Entwurf orientieren. Wegen der Musterentwürfe für die Aufstellung doppischer Haushalte siehe Nr. 4.